Impressum/AGB von Smith Models
Eine Marke der Agentur Schmid GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen und allgemeines Buchungsreglement der Modelagentur Me2Modelmanagement - Eine Marke Agentur Schmid GmbH (AGB) Kooperations-, Buchungs-, Kauf-, Zahlungs-, und Vertragsbedingungen sowie Inhalte und AGB der Modelagentur Me2Modelmanagement. In rechtlicher Position geführt von der Agentur Schmid GmbH in weiterer Folge Agentur genannt.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern, Modellen und Agentur. Sofern nicht ausdrücklich und mit schriftlicher Übereinkunft bestätigt, gelten die hier vereinbarten Grundlagen als vertragliche Hauptgrundlage.
Lesen Sie Punkt 1 bis 11
1. Buchungsreglement und Buchungsgrundlagen
a) Die Agentur gibt Erklärungen sowie Vereinbarungen gegenüber dem Kunden / Besteller / Booker im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde / Besteller / Booker gelten jene, die bei der Agentur buchen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich bei der Buchung anderes vereinbart wird.
b) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertraglich vertreten lässt. Der Kunde ist verpflichtet ausschließlich Direktbuchungen mit der Agentur zu unterhalten, dass direkte buchen von Models durch den Kunden wird untersagt und gilt als Vertragsbruch und wird daher gesondert in vollem Buchungsumfang in Rechnung gestellt. Der Forderungsanspruch in Form von Provisionen und Entgelte für das Model bleiben daher in jedem Fall bestehen.
c) Die Agentur ist ausdrücklich NICHT für Versicherungen wie Unfallversicherung, Sozialversicherung nach dem GSVG oder ASVG oder anderen gesetzlichen Versicherungen für das Model während der Tätigkeit als Model zuständig oder dafür haftbar. Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden, da das Model als selbständiger Unternehmer tätig wird. Die Agentur kann nicht dafür haftbar gemacht werden, da die Agentur ausschließlich als Vermittler im Auftrag des Models tätig ist d.h. dass entweder das Model oder der Auftraggeber/Kunde dafür aufkommen müssen. Es ist die gesetzliche Pflicht des Models selbst dafür aufzukommen, ferner ist es die gesetzliche Pflicht des Auftraggebers und Kunden dies zu prüfen, somit entfallen etwaige Haftungen auf Model und Auftraggeber/ Kunden.
d) In dem Agentur und Vermittlungsvertrag, welches das Model mit der Agentur unterhält, sind unter dem Punkt Vertragshonorar diese Punkte nochmals festgehalten.
2. Honorartarife und Provisionen – Buchungskosten sowie Arbeitszeit
Das von den Auftraggebern und Kunden an Me2Modelmanagement zu leistende Honorar setzt sich wie folgt zusammen:
a) aus dem vereinbarten Arbeitshonorar des Models, sowie dem Veröffentlichungs- und Verwertungshonorar, der vereinbarten Agenturprovision, Organisationspauschale der Agentur sowie Spesen (Fahrtspesen, Reisespesen, Hotel) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen. Allfällige Spesen hat der Auftraggeber zu tragen.
b) Die Berechnungsbasis für Ausfallshonorare oder Spesenersatz ist das zuvor vertraglich vereinbarte Gesamthonorar der Agentur (inkl. Model + Bookingkosten)
c) Zur Entgegennahme von Honoraren, direkt vom Kunden an das Model ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Abrechnung des Honorars sowie die Ansetzung der Hohe des Honorars ist immer vorab mit der Agentur zu vereinbaren.
2.2. Die vom Auftraggeber zu tragenden allfälligen Spesen umfassen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – die Anreise und Übernachtungsspesen des Models, wobei für jeden Reisetag ein halbes Tageshonorar zusätzlich verrechnet werden kann.
2.3. Soweit zwischen Agentur und dem Auftraggeber bzw. einem Dritten keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, ist der Umfang eines gebuchten Tages für Fotoaufnahmen mit acht Stunden; für Filmaufnahmen mit acht Stunden begrenzt. Weitere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zusätzlich zu honorieren.
2.4. Die von der Agentur gelegten Rechnungen sind – sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde – sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzüge fällig und auf das von der Agentur bekannt gegebene Konto zu bezahlen.
2.5. Eine Aufrechnung gegenüber der Agentur geltend gemachten Ansprüchen mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
2.6. Befindet sich der Auftraggeber oder ein sonstiger Zahlungspflichtiger, egal ob verschuldet oder unverschuldet, in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 8% als vereinbart. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Überdies ist der Auftraggeber bzw. jeder zahlungspflichtige Dritte verpflichtet der Agentur alle durch diesen Zahlungsverzug entstehenden Mahn- und Inkassospesen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind zu ersetzen. Der Auftraggeber bzw. ein sonstiger Zahlungspflichtiger anerkennt ausdrücklich, dass mindestens ein Betrag in Höhe von € 30,- pro erfolgter schriftlicher Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses pro Halbjahr mindestens ein Betrag in Höhe von € 15,- angemessen ist.
2.7 Allfällige weitere aus dem Verzug resultierende Schäden sind vom Auftraggeber bzw. jedem anderen zahlungspflichtigen Dritten – unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug – zu ersetzen.
2.8 Eine Buchungsstornierung oder Kündigung muss 5 Tage vor Leistungstermin in der Tageszeit von 08:00 bis 16:00 schriftlich oder nachweislich telefonisch stattfinden. Für Buchungsstornierungen und abgesagte Buchungen werden von der Agentur sämtliche anfallende Kosten in Rechnung gestellt.
2.9 Wetterbedingte Buchungen oder Umbuchungen können nur mit maximal 2 Ausweichterminen angenommen werden. Bei Umbuchungen gilt folgendes: erste Umbuchung keine Kosten, Umbuchung zwei, wird 50% des vereinbarten Gesamthonorars zusätzlich in Rechnung gestellt. Umbuchungen auf unbestimmte Zeit können in keiner Weise angenommen werden, darauf weisen wir ausdrücklich hin. Mehr als 2 Umbuchungen gelten als Stornierung und werden wie diese verrechnet (Gesamtvertragshonorar).
2.10 Akt, Teilakt, Unterwäsche oder sonstige risikoreiche Aufnahmen müssen vor der Buchung mit der Agentur genau festgelegt werden, dies bedarf der schriftlichen Anfrage und MUSS durch die Agentur nach Absprache mit dem Model schriftlich bestätigt werden. Wird dieser Vorgang nicht eingehalten, ist das Model berechtigt die Arbeit zu verweigern und mit voller Bezahlung zu entschädigen.
2.11 Die Arbeitszeit eines Models ist wie folgt geregelt – die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen an der vertraglich vereinbarten Lokalität (Location). Für Vorbereitungen für die Tätigkeit als Model wie Visagistik, Make-up, Frisur, Anproben, Set-Umbauten oder andere Maßnahmen werden als volle Arbeitszeit gerechnet. Die vertraglich vereinbarte Stundenanzahl des Models wird in der Buchung (Offert) explizit geregelt (Stundenausmaß – Honorare) und festgelegt.
3. Anfragen, Offerte, Vertragsabschluss und Reklamationen
3.1. Mündliche, fernmündliche bzw. schriftliche Anfragen jeder Art von Auftraggebern verpflichten die Agentur nicht zu einem Vertragsabschluss.
3.2. Nachdem die Agentur die Realisierbarkeit der gestellten Anfragen von Auftraggebern geprüft hat, kann die Agentur dem die Anfrage stellenden Auftraggeber ein freibleibendes schriftliches Offert, in dem sämtliche Eckpunkte eines möglichen Vertrages bereits enthalten sind, legen. Dieses Offert gilt als Aufforderung an den Auftragsgeber selbst ein bindendes Angebot zu legen, in Form einer Auftragsbestätigung.
3.3. Mit schriftlicher Unterfertigung und Retournierung dieses „Offerts“ an die Agentur legt der potentielle Auftraggeber ein bindendes Angebot an die Agentur.
3.4. Die Agentur kann mit schriftlicher Auftragsbestätigung mittels Post oder E-Mail dieses bindende Angebot des Auftragnehmers annehmen. Erst mit Absendung dieser Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen.
3.5. Reklamationen müssen direkt am Arbeitsplatz des Models (Lokalität) vor Ort am selben Tag an die Agentur erfolgen. Für Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich, hierfür trägt der Auftraggeber die Haftung. Bei einer Reklamation dürfen die erstellten Aufnahmen ausdrücklich NICHT verwendet werden. Reklamationen müssen sofort und unverzüglich mitgeteilt werden. Reklamationen nach der Tätigkeit (Arbeit) des Models werden ausdrücklich nicht anerkannt (z.B.: Promotionjob)
3.6 Bei schuldhafter Verspätung des Models (verschlafen), muss das Model diese Zeit im selben Stundenausmaß wie die Verspätung einarbeiten. Bei nicht schuldhafter Verspätung des Models (Autounfall, Autounfall Dritter, Stau, öffentliche Verkehrsmittelabsagen – Verspätungen dgl.) tritt höhere Gewalt in Kraft, d.h. die Agentur oder das Model können NICHT haftbar gemacht werden. Entstehende Kosten können NICHT durch die Agentur oder das Model getragen werden. Erkrankt das Model kurzfristig vor der vertraglich vereinbarten Arbeit, so muss dies mittels Nachweis festgehalten werden (Ärztliches Attest) – ist der Nachweis vorhanden, so muss die Agentur und das Model schad- und klaglos gehalten werden.
3.7 Bei Risikotätigkeiten, welche das Model für die Ausübung ihrer Arbeit erfüllen muss, muss der Auftraggeber / Kunde eine separate Versicherung abschließen. Geschieht dies nicht, ist der Auftraggeber / Kunde bei eintretenden Schäden oder Unfällen für sämtliche Kosten verantwortlich und wird in vollem Umfang dafür haftbar gemacht.
3.8 Ansprüche durch die Agentur oder das Model welche über die vertraglich vereinbarte Komponente hinausreichen, werden nach den allgemein gesetzlichen Bestimmungen abgehandelt – z.B.: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatzdelikte des Auftraggebers / Kunden.
4. Haftungserklärung
4.1 Eine Haftung der Agentur gegenüber dem Auftraggeber ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen, in allen übrigen Fällen, so z.B. bei Nichteinhaltung einer Buchung, ist die Haftung der Agentur mit höchstens dem einfachen des mit dem Auftraggeber bzw. einem anderen Dritten vereinbarten Buchungshonorars der Agentur beschränkt. War das Verhalten eines Models für den Schaden, so z.B. für die Nichteinhaltung der Buchung kausal, so hat das Model die Agentur völlig Schad- und klaglos zu halten.
4.2 In allen Fällen, in denen Forderungen an die Agentur herangetragen werden, hat der Anspruchsteller das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder eines höheren Verschuldensgrades zu beweisen. Ersatzansprüche gegen die Agentur verjähren jedenfalls nach einem Jahr nach Auftragserteilung.
4.3 Wird eine Buchung vom Auftraggeber binnen einer Frist von einem Tag vor dem vertraglich fixierten Arbeitsbeginn storniert, hat er die Kosten des vereinbarten Gesamthonorars zuzüglich der tatsächlich angefallenen Spesen zu bezahlen.
4.4 Die Agentur haftet ausdrücklich nicht für erhobene Vorwürfe oder Klagsandrohungen des Kunden / Auftraggebers wie z.B. Hinweispflichten, Verfahrenskosten, Kosten für Urteilsverkündungen, Schadensersatzforderungen welcher Art auch immer.
4.5 Die Agentur oder das Model haften nicht für direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden im Rahmen ihrer Tätigkeiten wie z.B.: Defekt von Waren und Produkten, Bruch, Schäden an Sachen, sowie Schäden Dritter, Schäden jeglicher Art welcher innerhalb der Ausübung der Arbeit und Tätigkeit vorfallen.
5. Gewerbliche Schutzrechte
5.1. Sofern zwischen Agentur und dem Auftraggeber keine besonderen schriftlichen Abmachungen betreffend die Verwendungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte getroffen wurden, ist der Auftraggeber bzw. ein allfälliger Dritter ausschließlich berechtigt die vertragsgegenständlichen (Foto-, Film-) Aufnahmen in einer Auflage bzw. einmalig in einer Zeit von einem Jahr ab Auftragserteilung in Österreich für ausschließlich ein Medium (z.B. Plakat, Zeitschrift, TV,...) zu verwenden. Weiterreichende Rechte stehen weder dem Auftraggeber noch einem allfälligen Dritten zu. Insbesondere ist es dem Vertragspartner der Agentur ohne schriftliche Zustimmung durch die Agentur untersagt die bestehenden Verwendungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte an Dritte abzutreten bzw. in welcher Form auch immer weiterzugeben.
5.2. Werden die bestehenden bzw. vereinbarten Verwendung- Verwertung und Veröffentlichungsrechte unter Bruch der vorliegenden AGB überschritten oder verstößt der Auftraggeber, Kunde oder Vertragspartner gegen diese vertraglichen Bestimmungen, wird durch die Agentur die in diesem Zusammenhang als Vertreterin des Models vertraglich bestellt ist (vorbehaltlich eines Schadenersatzes) eine sofortige Pönale in der Höhe des 10-fachen vertraglich vereinbarten Honorars für das Model + Agenturprovision von 25% sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen festgesetzt und gegenüber dem Auftraggeber durch die Agentur schriftlich geltend gemacht. Ein diesen Betrag übersteigender Schaden ist jedenfalls zusätzlich zu ersetzen, wobei der Agentur das Recht zusteht, Pönale und/oder Schadensersatz nebeneinander geltend zu machen.
5.3. Die Verwendung- Verwertung- und Veröffentlichungsrechte gelten erst im Fall der vollständigen Bezahlung an die Agentur als erteilt.
5.4. Im Falle einer Veröffentlichung bzw. Verwendung sind vom Auftraggeber bzw. Dritten zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produktionen in kleiner Auflage reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Filmaufnahmen kann das Belegmaterial auch in einem qualitativ hochwertigen Video- bzw. DVD-Format eingereicht werden.
5.5. Die Agentur hat jedenfalls ein umfassendes Auskunftsrecht über die näheren Details und den Umfang der Nutzung, Verwendung, Verwertung und Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Foto- und Filmaufnahmen gegenüber dem Auftraggeber bzw. Dritten. Der Auftraggeber (bzw. ein Dritter) verpflichtet sich, alles zu unternehmen um dem Auskunftsersuchens der Agentur nachzukommen.
6. Datenschutz
6.1. Sämtlichen Mitarbeitern der Agentur sind die Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes bekannt und sie sind von der Agentur verpflichtet worden, diese einzuhalten. Der Auftraggeber bzw. das Model anerkennt, dass die Verwendung der im jeweiligen Vertrag angeführten Daten des Auftraggebers bzw. über das Model nur für Zwecke der Buchhaltung, der Modelevidenz und Auftraggeberevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden überdies zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abdeckung des Zahlungsverkehrs verwendet.
6.2. Daten von Models bzw. Auftraggebern werden nicht an Dritte weitergeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Das Model bzw. der Auftraggeber sind einverstanden von der Agentur auch abseits des konkreten Vertragsverhältnisses jederzeit per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann von den Models oder Auftraggebern jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
7.1 Sämtliche Vertragsabschlüsse der Agentur unterliegen ausschließlich dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Die vorstehenden Bestimmungen gelten dann nicht, wenn im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes anders lautende zwingende gesetzliche Bestimmungen bestehen.
7.2 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Agentur, den Auftraggebern und den Models gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht – Gerichtstand: St. Pölten. Für die Agentur steht es jedoch frei auch ein anderes örtlich und sachlich zuständiges Gericht anzurufen. Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart, der Unternehmenssitz der Agentur in Österreich.
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Firmenbuchnummer: 520906 p
UID: ATU74796508